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Anwaltskanzlei Schuldei

Walter-Benjamin-Platz 1
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Fachanwalt

Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen wird und dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen der Fachanwaltsbezeichnung sind in der Bundesrepublik Deutschland in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.

Das Arbeitsrecht hat wie andere Rechtsgebiete auch verschiedene Besonderheiten und Abweichungen von dem sonstigen allgemeinen Recht. Das Arbeitsrecht hat eigene Gesetze, eigenständige Rechtsbegriffe und besondere Gerichtsbarkeiten.

Der Fachanwalt ist ein Qualitätssiegel und soll bestimmte Standards in der Beratung und Vertretung des Mandanten sicherstellen. Der Fachanwalt unterliegt einer geregelten und von der Anwaltskammer jährlich überwachten Fortbildungsverpflichtung. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist ein verbindlicher Nachweis des Rechtsanwalts für die intensive und regelmäßige Befassung mit seinem Fachgebiet.