Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Familienmitglieder untereinander sowie die Beziehungen der Familie nach außen. Zu den klassischen Themen zählen:
- die Eheschließung und die Ehe
- die Ehescheidung und die Eheaufhebung
- das Kindschafts- und das Unterhaltsrecht
Wir bieten im Familienrecht neben den o. g. Bereichen auch für folgende Gebiete unsere Dienstleistungen an:
- ausländisches Ehe- und Scheidungsrecht
- Ehevertrag
- steuerliche Veranlagung
- Kindergeld, Kindergeldrückforderungsbescheid
- Fragen im Zusammenhang mit dem Elterngeld
- Umgangsvereinbarung
- Partnerschaftsvertrag
- Unterhaltsrückgriff JobCenter, Unterhaltsvorschusskasse
- Vermögensangelegenheiten im Zusammenhang mit Ehe und Partnerschaft
- nichteheliche Lebensgemeinschaft
Zum Familienrecht zählen für uns sozial- und steuerrechtliche Vorschriften sowie internationale und verfassungsrechtliche Bestimmungen, die Bezug auf die Familie nehmen.
Vor Beginn unserer Tätigkeit werden Sie über die voraussichtlichen Kosten informiert. Außerdem wird durch die Kanzlei immer geprüft, ob Sie einen Anspruch auf Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe haben.