Ein Arbeitsplatz sichert in aller Regel die wirtschaftliche Existenz eines Arbeitnehmers. Ein gutes Personalmanagement auf Seiten des Arbeitgebers ist ein wichtiger Teil des unternehnerischen Erfolges. Arbeits- und Personalrecht haben daher eine große Bedeutung.
Im Gegensatz zu anderen Ländern existiert in Deutschland kein eigenes Arbeitsgesetzbuch. Das Arbeitsrecht ist stattdessen in einer Vielzahl von Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen (und dem eigenen Arbeitsvertrag) geregelt und durch höchstrichterliche Urteile geprägt.
Die Kanzlei Schuldei betrachtet es als ihre Aufgabe, Sie sicher durch das umfassende Gebiet des Arbeits- und Personalrechts zu führen. Diese vertritt Sie außergerichtlich und vor allen Gerichten.
Beraten werden sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei allen arbeits- und personalrechtlichen Fragen, wie beispielsweise:
I. Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses
- AGG-konforme Ausschreibung
- Bewerbungsverfahren
- Instrumente der Personalplanung und des Controlling.
II. Vertragsmanagement und - controlling
- Entwurf von Arbeitsverträgen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind
- Prüfung von bereits abgeschlossenen Arbeitsverträgen und ggfs. Änderungsvorschläge
- Erstellung, Prüfung und Überarbeitung von Betriebsordnungen, Organisationsrichtlinien u.ä.
- Befristung von Arbeitsverträgen
- Dienstwagenverträge
- Arbeitgeberdarlehen
- Rückzahlungsvereinbarungen bei Fortbildungen
III. Während des Arbeitsverhältnisses
- Dienstzeit
- Richtige Vergütung
- Urlaub
- Wettbewerbsverbote
- Überstunden
- Weihnachtsgeld und sonstige Gratifkationen
- Beachtung von Sorgfaltspflichten
- Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers
- Abmahnung
- Human-Resource-Management
- Mobbing
- Gleichbehandlung
- Personalmediation
IV. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Abfindungen
- Aufhebungsvertrag
- Abwicklungsvertrag
- Sperrzeiten von der Arbeitsagentur
V. Kollektivrechtliche Beratung
Daneben bieten wir für die Beratung und Prozess- und Verfahrensführung in kollektivarbeitsrechtlichen Streiten an, d.h. bei Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Hierzu gehören beispielsweise:
- Mitwirkung des Betriebsrat bei Einstellungen
- Anhörung des Betriebsrat bei Kündigungen
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten